Gemeindewald
Die Bildung der Gemeindewälder verlief in der Eifel zweigleisig. In der
westlichen Eifel entstand durch das Anerbrecht sogenannter Stockgüter das sind
vererbbare Nutzungsrechte einzelner Familien am Wald - vermehrt der Privatwald.
Der gemeinschaftliche Wald war eher klein.
Im hiesigen Raum gab es seit alters
her gemeinschaftlichen Wald, in dem alle Haushalte des Dorfes mehr oder weniger
große Nutzungsrechte innehatten. Diese gemeinschaftlichen Dorfwälder gingen
meist ohne größere gerichtliche Auseinandersetzungen mit den
Nutzungsberechtigten in das Eigentum der jeweiligen politischen Gemeinde über.
Daher war hier der Anteil des Privatwaldes kleiner. Das im französischen "code
civil" für alle Gebiete der Eifel festgeschriebene Realerbteilungsrecht
zerstückelte den Privatwald in den folgenden Generationen fortlaufend. In einer
Karte von 1763 ist erstmals der "Salmer gemeinde wald" als Nachbar im
Süden der "Langen Schneise" eingezeichnet. Die heutigen
Staatswaldabteilungen 116 und 110 (vom Pflanzgarten bis westl. des Kapellchens)
sind noch als Blankenheimischer Wald ausgewiesen. Der Gemeindewald Salm
erstreckte sich vornehmlich nach Südwesten entlang des Hirschbornweges bis zum
Hirschhorn und Mückenberg (Muckenberg). Er umfaßte den heutigen Gemeindewald
und die jetzige Staatswaldabteilung 79 mit 41,2 ha. Diese weiter entfernte Fläche
wurde um 1860 zum Bau des Pfarrhauses
(1863) an den Staat veräußert..